Beglaubigte Übersetzung Isländisch-Deutsch speziell für Ihren Bedarf!

Iceland Beglaubigte Übersetzung Isländisch-Deutsch: Ist es das was Sie benötigen? Haben Sie Dokumente aus Island, zum Beispiel eine Geburtsurkunde, eine Heiratsurkunde, ein Zeugnis, ein Gerichtsurteil oder eine behördliche Bescheinigung? Und jetzt brauchen Sie eine beglaubigte Übersetzung Isländisch-Deutsch vom Fachmann für amtliche Zwecke? Als gerichtlich ermächtigter Übersetzer für Isländisch kann ich eine solche beglaubigte Übersetzung Isländisch-Deutsch für Sie anfertigen.

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Forssman Übersetzer - Übersetzung Isländisch-Deutsch

Übersetzungen vom Fachmann

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    Beglaubigte oder bestätigte Übersetzung Isländisch-Deutsch: Was bedeutet das?

    Eine beglaubigte oder auch bestätigte Übersetzung durch einen qualifizierten Übersetzer: Nicht überall werden die gleichen Begriffe verwendet. Dolmetscher übersetzen das gesprochene Wort, Übersetzer übertragen schriftliche Texte. Oft werden Dolmetscher vom Gericht allgemein beeidigt, Übersetzer werden ermächtigt. Sie verfügen dann über einen Stempel und bestätigen mit ihrer Unterschrift die Vollständigkeit und Richtigkeit einer Übersetzung. Deshalb heißt es auch bestätigte Übersetzung. Eine solche beglaubigte oder bestätigte Übersetzung Isländisch-Deutsch können Sie einer deutschen Behörde vorlegen, zum Beispiel einem Standesamt.
    → Jede Übersetzung bedeutet besondere Anforderungen für den gerichtlich ermächtigten Übersetzer!

    Forssman Übersetzer - Isländisch
    Forssman Übersetzer - Isländisch

    Was zeichnet eine beglaubigte Übersetzung Isländisch-Deutsch aus?

    Als vom Landgericht Berlin ermächtigter Übersetzer darf ich die Vollständigkeit und Richtigkeit einer Übersetzung aus dem Isländischen in meine Muttersprache Deutsch bestätigen. Eine Seite mit Definitionen dieser Begriffe finden Sie auch hier.
    Eine sogenannte beglaubigte oder auch bestätigte Übersetzung Isländisch-Deutsch wird von mir gestempelt und unterschrieben. Deshalb schicke ich sie Ihnen per Post zu. Eine beglaubigte beziehungsweise bestätigte Übersetzung Isländisch-Deutsch wird also anders angefertigt als eine Übersetzung ohne Beglaubigung bzw. Bestätigung, die per E-Mail verschickt wird.
    → Eine auf diese Weise erstellte bestätigte Übersetzung Isländisch-Deutsch wird deutschlandweit anerkannt!

    Wozu eine Übersetzung Isländisch-Deutsch vom gerichtlich ermächtigten Übersetzer?

    Vielleicht wollen Sie eine Ehe mit einem isländischen Partner bzw. einer isländischen Partnerin schließen, und jetzt verlangt das Standesamt von Ihnen die bestätigte Übersetzung der Geburtsurkunde? Oder vielleicht haben Sie bereits in Island geheiratet und brauchen jetzt eine bestätigte Übersetzung dieser isländischen Urkunde ins Deutsche durch einen ermächtigten Übersetzer? Sie haben ein Gerichtsurteil oder einen anderen juristischen Text aus Island, und jetzt müssen Sie das Dokument in deutscher Übersetzung einer Behörde vorlegen?
    Für solche amtliche Zwecke benötigen Sie eine fachgerecht angefertigte bestätigte Übersetzung Isländisch-Deutsch.
    Sie haben weitere Fragen? Nutzen Sie das Kontaktformular auf dieser Seite und schildern Sie Ihr Anliegen! Ich werde Ihnen dann so schnell wie möglich antworten und Ihnen mitteilen, wie viel eine solche beglaubigte Übersetzung Isländisch-Deutsch kosten würde und wie viel Zeit ich dafür brauche.
    Bei meiner Preisgestaltung orientiere ich mich zunächst einmal am sogenannten Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG). Darüber hinaus berücksichtige ich aber auch andere Faktoren wie den Formatierungsaufwand.
    → Auf dieser Grundlage nenne ich Ihnen einen Endpreis ohne weitere Zusatzkosten.

    • Recht

    • Urkunden und Zeugnisse zur Vorlage bei Behörden und Bildungseinrichtungen (beglaubigte Übersetzung möglich)

    • Wirtschaft, Handel, Finanzen und Verträge

    • Versicherungsfälle

    • Medien, Journalismus und Nachrichten

    • Kunst und Kultur

    • Politik

    • Filme (Voice-over, Rohübersetzungen für Synchronfassungen, Untertitel ohne Spotting)

    • Sonstige Fachgebiete und Textsorten: auf Anfrage

    Dr. Berthold Forssman

    • Staatlich geprüfter Übersetzer für Schwedisch und Lettisch

    • Staatlich überprüfter Übersetzer für Isländisch

    • Staatlicher Prüfer für Isländisch und Estnisch

    • Vom Landgericht Berlin ermächtigter Übersetzer für Schwedisch, Isländisch, Lettisch und Estnisch

    • Dr. phil. (Indogermanistik), M.A. (Nordische Philologie).

    • Universitäten: Erlangen, Kiel, Reykjavík und Jena

    • Studienaufenthalte in Riga, Vilnius und Uppsala. Praktikum in Tallinn

    • Autor von Lehr- und Wörterbüchern

    • Mitglied im Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer (BDÜ)

    • Muttersprache: Deutsch

    Übersetzung Isländisch-Deutsch vom Fachmann

    Sie wollen wissen, wem Sie Ihre Unterlagen anvertrauen? Es interessiert Sie, wer eine beglaubigte Übersetzung Isländisch-Deutsch für Sie anfertigt? Dazu stelle ich mich Ihnen gerne vor!
    Ich bin staatlich überprüfter und vom Landgericht Berlin ermächtigter Übersetzer für Isländisch. Bereits während meines Studiums der Skandinavistik habe ich Isländisch gelernt, darunter auch in Island. Bei einem Studienaufenthalt an der Universität Reykjavík (Háskóli Íslands) habe ich Vorlesungen und Seminare auf Isländisch besucht und den isländischen Alltag kennengelernt.
    → Mehr über mich erfahren Sie auf meiner persönlichen Website.

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    Berthold Forssman

    Dr. Berthold Forssman

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