Beglaubigte Übersetzung Lettisch-Deutsch: Willkommen beim Experten!

Lettland Beglaubigte Übersetzung Lettisch-Deutsch: Sind Sie auf der Suche nach einem Fachmann für einen solchen Auftrag? Sie haben eine lettische Geburtsurkunde vorliegen, eine Heiratsurkunde, ein Gerichtsurteil, eine Bescheinigung, ein Zeugnis oder einen Führerschein, und jetzt verlangt eine deutsche Behörde eine beglaubigte Übersetzung Lettisch-Deutsch dieser Unterlagen für amtliche Zwecke? Dann sind Sie bei mir als Fachmann genau richtig! Ich bin staatlich geprüfter und gerichtlich ermächtigter Übersetzer für Lettisch und kann für Sie eine solche Übersetzung aus dem Lettischen ins Deutsche anfertigen.

Für eine beglaubigte Übersetzung Lettisch-Deutsch von einem deutschen Muttersprachler und Experten für Lettisch können Sie sich gerne an mich wenden!

Übersetzungen vom Fachmann

Sie brauchen einen Ansprechpartner für eine fachgerechte Übersetzung Lettisch-Deutsch? Sparen Sie Zeit und Geld, indem Sie sich direkt an einen Fachmann wenden!

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    Beglaubigte Übersetzung Lettisch-Deutsch: Was genau ist damit gemeint?

    Eine beglaubigte oder auch bestätigte Übersetzung Lettisch-Deutsch durch einen ermächtigten Übersetzer: Das klingt vielleicht verwirrend, denn die Bezeichnungen in den einzelnen Bundesländern weichen teilweise erheblich voneinander ab. Generell gilt: Dolmetscher sprechen, und Übersetzer schreiben. Wenn Sie einen Text vorliegen haben, brauchen Sie folglich einen Übersetzer. Was bei den Dolmetschern „allgemein beeidigt“ heißt, entspricht bei Übersetzern oft einem „ermächtigt“. Ein solcher vom Gericht ermächtigter Übersetzer kann dann also eine beglaubigte Übersetzung aus dem Lettischen ins Deutsche für Sie anfertigen. Weil er darin die Vollständigkeit und Richtigkeit seiner Übersetzung bestätigt, sagt man auch bestätigte Übersetzung.

    → Eine solche beglaubigte oder bestätigte Übersetzung Lettisch-Deutsch wird in ganz Deutschland anerkannt!

    Forssman Übersetzer - Isländisch
    Forssman Übersetzer - Isländisch

    Und wie läuft so etwas ab?

    Für eine beglaubigte Übersetzung wird der Text nicht nur vollständig übersetzt, sondern es wird am Ende auch ein Vermerk angebracht, in dem die Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Übersetzung bestätigt wird. Deshalb heißt es auch „bestätigte Übersetzung“. Eine solche beglaubigte oder bestätigte Übersetzung Lettisch-Deutsch wird außerdem unterschrieben. Das bedeutet, dass sie per Post verschickt wird, nicht per E-Mail. Wenn Sie eine solche Übersetzung in Auftrag geben wollen, bitte ich Sie, zuerst das Dokument in möglichst guter Qualität einzuscannen und mir per Mail zuzuschicken. Dann kann ich Ihnen den Preis und die Bearbeitungszeit nennen. Ihre Unterlagen behandle ich selbstverständlich absolut vertraulich. Bei der Preiskalkulierung orientiere ich mich in erster Linie am Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG). Weitere Faktoren sind der Formatierungsaufwand, die Eilbedürftigkeit und Materialkosten.

    → Jede beglaubigte Übersetzung Lettisch-Deutsch ist anders – von mir erhalten Sie deshalb ein maßgeschneidertes individuelles Ange-bot.

    Wozu brauchen Sie eine solche Übersetzung?

    Das Standesamt verlangt von Ihnen eine beglaubigte oder bestätigte Übersetzung Lettisch-Deutsch Ihrer Geburtsurkunde, weil Sie heiraten wollen? Oder Sie haben andere Dokumente aus Lettland, die Sie einem deutschen Gericht oder einer Behörde vorlegen wollen? Vielleicht wollen Sie in Deutschland studieren oder arbeiten und brauchen dafür eine beglaubigte Übersetzung Ihrer Zeugnisse?

    → Dann sparen Sie Zeit und Kosten, indem Sie sich direkt an einen Fachmann für Lettisch wenden. Eine solche Anfrage ist für Sie unverbindlich und kostenfrei.

    • Recht

    • Urkunden und Zeugnisse zur Vorlage bei Behörden und Bildungseinrichtungen (beglaubigte Übersetzung möglich)

    • Wirtschaft, Handel, Finanzen und Verträge

    • Versicherungsfälle

    • Medien, Journalismus und Nachrichten

    • Kunst und Kultur

    • Politik

    • Filme (Voice-over, Rohübersetzungen für Synchronfassungen, Untertitel ohne Spotting)

    • Sonstige Fachgebiete und Textsorten: auf Anfrage

    Dr. Berthold Forssman

    • Staatlich geprüfter Übersetzer für Schwedisch und Lettisch

    • Staatlich überprüfter Übersetzer für Isländisch

    • Staatlicher Prüfer für Isländisch und Estnisch

    • Vom Landgericht Berlin ermächtigter Übersetzer für Schwedisch, Isländisch, Lettisch und Estnisch

    • Dr. phil. (Indogermanistik), M.A. (Nordische Philologie).

    • Universitäten: Erlangen, Kiel, Reykjavík und Jena

    • Studienaufenthalte in Riga, Vilnius und Uppsala. Praktikum in Tallinn

    • Autor von Lehr- und Wörterbüchern

    • Mitglied im Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer (BDÜ)

    • Muttersprache: Deutsch

    Mehr über mich

    Sie wollen eine beglaubigte bzw. bestätigte Übersetzung Lettisch-Deutsch in Auftrag geben? Aber vorher wollen Sie wissen, wem Sie Ihre Dokumente an-vertrauen? Dann stelle ich mich Ihnen gerne vor! Ich habe während meines Studiums Lettisch gelernt, darunter auch vor Ort in Lettland. Inzwischen verfüge ich über eine langjährige Berufserfahrung und habe zahlreiche Übersetzungen aus dem Lettischen in meine Muttersprache Deutsch angefertigt. Inzwischen bin ich staatlich geprüfter und vom Landgericht Berlin ermächtigter Übersetzer für Lettisch.
    Mehr Informationen über mich erhalten Sie auf meiner persönlichen Website.

    → Sie haben weitere Fragen? Nutzen Sie das Kontaktformular auf dieser Seite oder schicken Sie mir eine E-Mail, und ich werde so schnell wie möglich antworten.

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    Berthold Forssman

    Dr. Berthold Forssman

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      Hinweise zu den Formularen

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