Beglaubigte Übersetzungen

Als vom Präsidenten des Landgerichts Berlin ermächtigter Übersetzer für Schwedisch, Litauisch, Lettisch, Estnisch und Isländisch kann ich für Sie auf Wunsch beglaubigte Übersetzungen aus diesen Sprachen für die Vorlage bei Behörden anfertigen. Diese werden deutschlandweit anerkannt.
Solche Übersetzungen erhalten einen Vermerk, in dem ich die Vollständigkeit und Richtigkeit der Übersetzung bestätige (deshalb auch die Bezeichnung „bestätigte“ Übersetzung). Die Übersetzungen werden von mir gestempelt, unterschrieben und Ihnen per Post zugesandt.

Um den Zeit- und Materialaufwand einschätzen zu können, muss ich den Text zuerst sehen. Bitte scannen Sie die Unterlagen vollständig ein und schicken Sie sie mir unverbindlich zur Ansicht zu.

Wenn Sie unsicher sind: Fragen Sie!

Sie möchten wissen, wem Sie Ihre Dokumente anvertrauen? Erlauben Sie mir, mich Ihnen vorzustellen.

    * Pflichtfelder




    Hinweise zu den Formularen

    – Pflichtfelder sind mit einem * gekennzeichnet.
    – Bitte senden Sie mir die Texte elektronisch zu (doc, docx, pdf, jpeg, png), dann unterbreite ich Ihnen ein Angebot. Ihre Unterlagen werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Eine solche Anfrage ist für Sie kostenfrei.
    – Einverständnis zur Datennutzung: Mit Absenden des Kontaktformulars erklären Sie sich einverstanden, dass Ihre in das Kontaktformular eingegebenen Daten elektronisch gespeichert und zum Zweck der Kontaktaufnahme verarbeitet und genutzt werden. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.